Zeitwertkonto: Wie das Lebensarbeitszeitkonto funktioniert – und was es vom Arbeitszeitkonto unterscheidet
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Zeitwertkonto (auch Lebensarbeitszeitkonto oder Langzeitkonto) ist ein Wertguthaben nach § 7b SGB IV: Beschäftigte sparen Arbeitsentgelt an, um später eine längere Freistellung zu finanzieren – Sabbatical, Pflegezeit, Elternzeit, Weiterbildung oder den früheren Ausstieg vor der Rente.
- Es wird seit 2009 in Euro geführt, nicht in Stunden. Zeitguthaben müssen mit dem Stundensatz in Geld umgerechnet werden, einschließlich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung.
- Vom Gleitzeit- oder Arbeitszeitkonto unterscheidet es sich im Zweck: Der Ausgleich der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit ist nach § 7b Nr. 2 SGB IV ausdrücklich kein Wertguthaben.
- Während der Freistellung müssen 70 bis 130 Prozent des Durchschnittsentgelts der letzten zwölf Monate gezahlt werden; das Beschäftigungsverhältnis und der Sozialversicherungsschutz laufen weiter.
- Übersteigt das Guthaben die monatliche Bezugsgröße – 2026: 3.955 Euro –, ist Insolvenzschutz durch Treuhand-, Versicherungs- oder Verpfändungsmodell Pflicht. Rückstellungen in der Bilanz genügen nicht.
- Endet die Beschäftigung ohne Übertragung auf den neuen Arbeitgeber oder die Deutsche Rentenversicherung Bund, wird das Guthaben im Störfall ausgezahlt und ist voll steuer- und beitragspflichtig.
Wer über Jahre Überstunden aufbaut, ein Jahr Auszeit plant oder zwei Jahre vor der Rente aussteigen will, stößt mit dem gewöhnlichen Arbeitszeitkonto an eine Grenze: Es ist für den Ausgleich innerhalb weniger Monate gedacht, nicht für ein Sabbatical. Für längere Freistellungen hat der Gesetzgeber 2009 mit dem sogenannten Flexi-II-Gesetz ein eigenes Instrument geschaffen – das Wertguthaben, im Betriebsalltag meist Zeitwertkonto oder Lebensarbeitszeitkonto genannt. Dieser Beitrag erklärt, was hineingehört, wofür es verwendet werden darf, welche Sicherungs- und Anlagepflichten daran hängen und warum es sauber vom Gleitzeitkonto getrennt bleiben muss.
Was ist ein Zeitwertkonto?
Ein Zeitwertkonto ist ein Konto, auf dem Beschäftigte Arbeitsentgelt ansparen, um es später für eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit zu entnehmen – bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis. Die gesetzliche Definition steht in § 7b SGB IV: Es braucht eine schriftliche Vereinbarung, das Entgelt wird für Zeiten der Freistellung oder der Arbeitszeitverringerung eingebracht, das später fällige Entgelt muss mit vorher oder nachher geleisteter Arbeit verdient sein, und es muss insgesamt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen.
Der Kern des Modells ist die Verschiebung von Entgelt in die Zukunft. Wer 10 Prozent des Bruttogehalts einbringt, arbeitet weiter in Vollzeit, erhält aber 90 Prozent ausgezahlt; der Rest wandert – samt Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung – in das Konto. In der Freistellungsphase kehrt sich das um: Es wird nicht gearbeitet, aber aus dem Konto weitergezahlt, und mit dem Entgelt laufen Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung normal weiter. Steuern und Beiträge fallen erst bei der Auszahlung an, nicht beim Ansparen.
Zeitwertkonto oder Arbeitszeitkonto: Wo liegt der Unterschied?
Beide Konten sammeln „Zeit“, aber mit gegensätzlichem Zweck. Das Arbeitszeitkonto – Gleitzeitkonto, Jahresarbeitszeitkonto, Ampelkonto – fängt Schwankungen der werktäglichen und wöchentlichen Arbeitszeit auf und wird innerhalb eines definierten Zeitraums wieder auf null gebracht. Genau diesen Zweck nimmt § 7b Nr. 2 SGB IV vom Wertguthaben aus: Eine Vereinbarung, die „das Ziel der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder den Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen verfolgt“, ist kein Zeitwertkonto. Das hat Folgen für Führung, Sicherung und Abrechnung:
| Merkmal | Arbeitszeitkonto (Gleitzeit-, Jahreskonto) | Zeitwertkonto (Wertguthaben § 7b SGB IV) |
|---|---|---|
| Zweck | Ausgleich täglicher und wöchentlicher Schwankungen | Finanzierung längerer Freistellungen oder Arbeitszeitverringerungen |
| Geführt in | Stunden | Euro, einschließlich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (§ 7d Abs. 1) |
| Rechtsgrundlage | Arbeits-, Tarif- oder Betriebsvereinbarung; § 2 Abs. 2 MiLoG für Mindestlohnstunden | schriftliche Wertguthabenvereinbarung nach §§ 7b–7f SGB IV |
| Ausgleichszeitraum | typisch 6 bis 12 Monate; bei Mindestlohnstunden längstens 12 Monate | keiner – Entnahme bis zum Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze |
| Insolvenzschutz | gesetzlich nicht vorgeschrieben | Pflicht ab einem Guthaben über der monatlichen Bezugsgröße (2026: 3.955 €) |
| Anlage | keine, es gibt kein Geld | Anlagevorschriften des § 7d Abs. 3, Aktienanteil grundsätzlich bis 20 Prozent, Rückflussgarantie |
| Beiträge und Steuern | beim Abbau der Stunden nichts Neues, da Entgelt bereits abgerechnet | erst bei Entnahme oder im Störfall |
| Information | Saldo laufend einsehbar | mindestens einmal jährlich in Textform (§ 7d Abs. 2) |
| Bei Arbeitgeberwechsel | Auszahlung oder Abbau vor dem Ende | Übertragung auf neuen Arbeitgeber oder DRV Bund, sonst Störfall |
Beide Konten können nebeneinander bestehen – und tun das in vielen Betrieben. Entscheidend ist die Trennung: Plusstunden aus dem Gleitzeitkonto dürfen in das Zeitwertkonto übertragen werden, aber nur durch Umrechnung in Entgelt und nur, wenn die Wertguthabenvereinbarung das vorsieht. Was im Arbeitszeitkonto selbst passiert, beschreibt der Beitrag Überstunden richtig erfassen, ausgleichen und auszahlen.
Was darf in das Zeitwertkonto eingebracht werden?
Einbringbar ist Arbeitsentgelt in jeder Form: Teile des laufenden Bruttogehalts, Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Überstundenvergütung, Zuschläge, Boni. Zeitguthaben – Überstunden, Plusstunden aus dem Gleitzeitkonto, nicht genommener tariflicher oder vertraglicher Mehrurlaub – müssen nach § 7d Abs. 1 SGB IV mit dem individuellen Stundensatz in Entgelt umgerechnet werden. Der Kontostand lautet also immer in Euro, auch wenn er aus Stunden entstanden ist.
Zwei Grenzen sind zu beachten. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen nach § 3 BUrlG darf nicht eingebracht werden, weil er der Erholung dient; nur darüber hinausgehender Urlaub kommt in Betracht. Und der Mindestlohn muss für jede geleistete Stunde tatsächlich gezahlt werden – § 2 Abs. 2 MiLoG erlaubt zwar, Mehrstunden in ein Arbeitszeitkonto einzustellen, verlangt aber den Ausgleich innerhalb von zwölf Monaten und begrenzt den Bestand auf 50 Prozent der vertraglichen Monatsarbeitszeit. Von diesen Grenzen nimmt § 2 Abs. 3 MiLoG nur Wertguthaben nach § 7b SGB IV aus – Mindestlohnstunden dürfen also längerfristig nur über eine echte Wertguthabenvereinbarung angespart werden, nicht über ein einfaches Gleitzeitkonto.
Wofür darf das Wertguthaben verwendet werden?
§ 7c SGB IV nennt zwei Gruppen von Verwendungszwecken. Gesetzlich geregelte Freistellungen: Pflegezeit und Familienpflegezeit, Elternzeit und die Teilzeit nach § 8 oder § 9a TzBfG – hier kann das Konto das Entgelt aufstocken, das sonst wegfiele. Und vertraglich vereinbarte Freistellungen: Zeiten unmittelbar vor der Altersrente oder bis zur Regelaltersgrenze, berufliche Qualifizierung und jedes andere vereinbarte Sabbatical. Die Vertragsparteien dürfen die Zwecke in der Vereinbarung einschränken, etwa auf den Vorruhestand.
| Verwendung | Rechtsgrundlage | Besonderheit |
|---|---|---|
| Vorruhestand / gleitender Ausstieg | § 7c Abs. 1 Nr. 2a | häufigster Zweck; Entnahme längstens bis zum Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze |
| Sabbatical | § 7c Abs. 1 Nr. 2 | Dauer und Beginn frei vereinbar; Rückkehrrecht auf den alten Arbeitsplatz sollte geregelt sein |
| Pflegezeit, Familienpflegezeit | § 7c Abs. 1 Nr. 1a | ersetzt oder ergänzt das zinslose Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz |
| Elternzeit | § 7c Abs. 1 Nr. 1b | Entnahme neben dem Elterngeld möglich; Anrechnung auf das Elterngeld prüfen |
| Teilzeit nach § 8 / § 9a TzBfG | § 7c Abs. 1 Nr. 1c | Aufstockung des Teilzeitentgelts; Verringerung kann auf die Entnahmedauer befristet werden |
| Weiterbildung, Studium | § 7c Abs. 1 Nr. 2b | Freistellung bei voller sozialer Absicherung |
Für die Höhe der Entnahme gilt § 7 Abs. 1a SGB IV: Das in der Freistellung gezahlte Entgelt muss „angemessen“ sein, und das ist es, wenn es nicht unangemessen von dem Entgelt der vorangegangenen zwölf Monate abweicht – als Korridor haben sich 70 bis 130 Prozent des Durchschnitts etabliert. Wer im Jahr 4.000 Euro brutto verdient hat, darf in der Freistellung also zwischen 2.800 und 5.200 Euro monatlich entnehmen; ein Jahr Sabbatical bei 3.000 Euro kostet damit rund 36.000 Euro Guthaben zuzüglich Arbeitgeberbeiträgen.
Insolvenzschutz: ab wann und wie?
Wertguthaben sind Geld des Beschäftigten, das der Arbeitgeber verwaltet – und das im Insolvenzfall verloren wäre, wenn es nur als Bilanzposten existierte. § 7e SGB IV verlangt deshalb eine Absicherung, sobald zwei Bedingungen erfüllt sind: Es besteht kein Anspruch auf Insolvenzgeld für diese Beträge, und das Guthaben einschließlich Gesamtsozialversicherungsbeitrag übersteigt die monatliche Bezugsgröße. 2026 liegt sie bei 3.955 Euro. Tarifverträge dürfen einen anderen Schwellenwert festlegen.
- Geeignet: ein Treuhandmodell, bei dem das Guthaben in das Vermögen eines Dritten übergeht und auf einem offenen Treuhandkonto angelegt wird; gleichwertig sind Versicherungsmodelle sowie Verpfändungs- oder Bürgschaftsmodelle mit ausreichender Sicherung gegen Kündigung.
- Nicht geeignet (§ 7e Abs. 3): bilanzielle Rückstellungen und konzerninterne Einstandspflichten wie Bürgschaften, Patronatserklärungen oder Schuldbeitritte.
- Information: Sobald die Schwelle überschritten ist, sind Beschäftigte unverzüglich schriftlich über die getroffenen Vorkehrungen zu unterrichten.
- Sanktion: Weist der Arbeitgeber die Sicherung nach schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von zwei Monaten nach, können Beschäftigte die Wertguthabenvereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen; das Guthaben wird dann aufgelöst. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Insolvenzschutz zudem im Rahmen der Betriebsprüfung.
Für die Anlage gelten nach § 7d Abs. 3 SGB IV die Regeln für Sozialversicherungsträger – mit der Maßgabe, dass Aktien und Aktienfonds bis zu 20 Prozent zulässig sind und bei Inanspruchnahme mindestens der angelegte Betrag zurückfließen muss. Ein höherer Aktienanteil ist nur über Tarifvertrag oder bei reinen Vorruhestandskonten möglich. Die lohnsteuerliche Anerkennung setzt zusätzlich eine Zeitwertkontengarantie voraus: Der Arbeitgeber muss zum Freistellungsbeginn mindestens die Summe der eingebrachten Beträge zusagen.
Was passiert im Störfall?
Als Störfall bezeichnet die Sozialversicherung jede Verwendung des Guthabens, die nicht der Freistellung dient: Kündigung ohne Übertragung, Tod, Erwerbsminderung, die einvernehmliche Auflösung des Kontos oder der Verzicht auf das Guthaben. Dann wird das Wertguthaben ausgezahlt – und ist in voller Höhe lohnsteuer- und beitragspflichtig. Beitragsrechtlich greift eine Sonderregel: Die Beiträge werden so berechnet, wie sie bei zeitgerechter Auszahlung angefallen wären, begrenzt auf die Differenz zwischen dem abgerechneten Entgelt und der Beitragsbemessungsgrenze der Ansparjahre (sogenannte SV-Luft). Steuerlich kann die Fünftelregelung die Progression mildern, wenn Entgelt aus mehreren Jahren zusammengeballt zufließt.
Der Störfall lässt sich beim Arbeitgeberwechsel vermeiden. § 7f SGB IV gibt Beschäftigten zwei Wege: Der neue Arbeitgeber übernimmt das Guthaben, wenn er zustimmt und eine eigene Wertguthabenvereinbarung schließt. Oder das Guthaben wird auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen – das setzt voraus, dass es das Sechsfache der monatlichen Bezugsgröße übersteigt, 2026 also 23.730 Euro, und schließt die Rückübertragung aus. Beides bleibt steuer- und beitragsfrei; die Rentenversicherung zieht ihre Verwaltungskosten vom Guthaben ab.
Was die Zeiterfassung für ein Zeitwertkonto leisten muss
Ein Zeitwertkonto entsteht nicht in der Zeiterfassung, aber es hängt an ihr. Wo Zeitguthaben eingebracht werden, muss nachvollziehbar sein, wann welche Stunden entstanden, mit welchem Stundensatz sie bewertet und wann sie aus dem Arbeitszeitkonto ausgebucht wurden – sonst lassen sich Kontostände in der Betriebsprüfung nicht belegen. Vier Punkte haben sich bewährt:
- Getrennte Konten. Das Gleitzeitkonto zeigt Stunden mit Ausgleichszeitraum, das Zeitwertkonto Euro ohne Ablauf. Ein einziges „Überstundenkonto“, in dem beides zusammenläuft, verstößt gegen die Zweckabgrenzung des § 7b Nr. 2 SGB IV.
- Dokumentierte Übertragung. Jede Umbuchung von Stunden in das Wertguthaben braucht Datum, Stundenzahl, Stundensatz und Betrag – und die Zustimmung der Beschäftigten, weil das Einbringen freiwillig ist.
- Mindestlohn- und Arbeitszeitgrenzen im Blick. Die 50-Prozent-Grenze des § 2 Abs. 2 MiLoG und die Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG gelten unverändert; ein Zeitwertkonto ist kein Ventil für dauerhaft zu lange Arbeitstage. Die Regeln dazu stehen im Beitrag Pausen und Ruhezeiten.
- Erfassungspflicht während der Freistellung. In der Freistellung wird nicht gearbeitet, also auch nichts erfasst; bei Teilfreistellung bleibt die Pflicht aus dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 für die verbleibende Arbeitszeit bestehen – die Sollzeit ist zum Stichtag umzustellen wie bei jeder Brückenteilzeit.
Ob eine Zeiterfassungs-App das Zeitwertkonto selbst führen sollte, ist eine Frage der Betriebsgröße. Für die Umrechnung und die Dokumentation der Übertragung genügt eine Lösung, die Stundenkonten mit Stundensätzen bewertet und Buchungen protokolliert; die Kontoführung, Anlage und Insolvenzsicherung übernehmen spezialisierte Anbieter oder die Lohnabrechnung. Welche Apps Stundenkonten revisionssicher führen, zeigt der App-Vergleich.
Für wen sich ein Zeitwertkonto lohnt
Das Modell ist rechtlich ab dem ersten Beschäftigten möglich, praktisch aber mit Fixkosten verbunden: Treuhänder, Versicherer und Verwaltung verlangen Grundgebühren, und die jährliche Information, die Anlage nach § 7d und der Insolvenznachweis kosten Zeit. Es rechnet sich, wenn mehrere Beschäftigte mitmachen und ein konkreter Bedarf besteht – ein Team, das auf Vorruhestand zusteuert, eine Belegschaft mit Pflegeverantwortung oder Fachkräfte, die ein Sabbatical als Bindungsinstrument schätzen. Für alle anderen ist ein sauber geführtes Arbeitszeitkonto mit klarem Ausgleichszeitraum die einfachere Lösung. Der Betriebsrat ist in beiden Fällen zu beteiligen: Bei Zeitwertkonten über die Ausgestaltung der Vereinbarung, beim Arbeitszeitkonto über § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG – Details im Beitrag Betriebsrat und Zeiterfassung.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Zeitwertkonto und Arbeitszeitkonto?
Was kann in ein Zeitwertkonto eingebracht werden?
Wie hoch ist das Gehalt während der Freistellung?
Ab wann muss ein Zeitwertkonto insolvenzgesichert sein?
Was passiert mit dem Zeitwertkonto bei Kündigung oder Arbeitgeberwechsel?
Lohnt sich ein Zeitwertkonto für kleine Betriebe?
Über die Autorin: Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.
Quellen & weiterführende Links
- § 7b SGB IV – Wertguthabenvereinbarung: gesetze-im-internet.de
- § 7c SGB IV – Verwendung von Wertguthaben: gesetze-im-internet.de
- § 7d SGB IV – Führung und Verwaltung von Wertguthaben (Führung in Entgelt, jährliche Information, Anlage bis 20 Prozent Aktien): gesetze-im-internet.de
- § 7e SGB IV – Insolvenzschutz (Schwelle monatliche Bezugsgröße, geeignete Sicherungsmittel, Zwei-Monats-Frist): gesetze-im-internet.de
- § 7f SGB IV – Übertragung von Wertguthaben (neuer Arbeitgeber, DRV Bund ab dem Sechsfachen der Bezugsgröße): gesetze-im-internet.de
- BMAS – Fragen und Antworten zu Wertguthaben (Bezugsgröße 2026: 3.955 Euro, Korridor 70 bis 130 Prozent, Störfall): bmas.de
- § 2 MiLoG – Fälligkeit des Mindestlohns, Arbeitszeitkonten und Wertguthaben: gesetze-im-internet.de
- BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21 (Pflicht zur Arbeitszeiterfassung): bundesarbeitsgericht.de