Überstunden richtig erfassen, ausgleichen und auszahlen
Das Wichtigste in Kürze
- Überstunden müssen vollständig erfasst werden: § 16 Abs. 2 ArbZG verlangt die Aufzeichnung jeder über acht Stunden werktäglich hinausgehenden Arbeitszeit.
- Der BAG-Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) verlangt darüber hinaus die Erfassung der gesamten Arbeitszeit – Beginn, Ende und Dauer.
- Die werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden darf auf 10 Stunden verlängert werden, wenn im Schnitt von sechs Kalendermonaten 8 Stunden eingehalten werden (§ 3 ArbZG).
- Ausgeglichen werden Überstunden über ein Arbeitszeitkonto – per Freizeitausgleich oder Auszahlung; die Vergütung regeln Arbeits- oder Tarifvertrag, nicht das Arbeitszeitgesetz.
- Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren; Verstöße kosten bis zu 30.000 € Bußgeld (§ 22 ArbZG).
Überstunden sind die Arbeitsstunden, die über die im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Kaum ein Thema landet so oft vor dem Arbeitsgericht wie Überstunden – und kaum eines lässt sich so einfach entschärfen: durch saubere Erfassung. Denn ob Mehrarbeit angeordnet, geduldet oder freiwillig geleistet wurde, lässt sich Monate später nur klären, wenn Beginn, Ende und Dauer dokumentiert sind. Dieser Beitrag erklärt die gesetzlichen Grenzen, die korrekte Erfassung und die beiden Wege des Ausgleichs.
Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?
Überstunden überschreiten die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, Mehrarbeit die gesetzliche Höchstarbeitszeit des Arbeitszeitgesetzes. Die Begriffe werden im Alltag vermischt, meinen aber Verschiedenes: Überstunden überschreiten die einzelvertraglich oder tariflich vereinbarte Arbeitszeit – etwa die 40-Stunden-Woche aus dem Arbeitsvertrag. Mehrarbeit bezeichnet im engeren Sinn die Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit des Arbeitszeitgesetzes. Für die Praxis wichtig: Beide sind zu erfassen. Ob und wie Überstunden vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden, regeln dagegen Arbeits- oder Tarifvertrag – das Arbeitszeitgesetz selbst trifft dazu keine Aussage, mit einer Ausnahme: Für Nachtarbeit schreibt § 6 Abs. 5 ArbZG einen angemessenen Zuschlag oder bezahlte freie Tage vor.
Welche gesetzlichen Grenzen gelten für Überstunden?
Die Grenze liegt bei 10 Stunden werktäglich – und auch das nur, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten acht Stunden eingehalten werden (§ 3 ArbZG). Die wichtigsten Regeln im Überblick:
| Regel | Inhalt | Grundlage |
|---|---|---|
| Werktägliche Höchstarbeitszeit | 8 Stunden | § 3 ArbZG |
| Verlängerung | bis 10 Stunden, wenn in 6 Kalendermonaten im Schnitt 8 Stunden eingehalten werden | § 3 ArbZG |
| Aufzeichnung von Mehrarbeit | jede über 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit ist aufzuzeichnen | § 16 Abs. 2 ArbZG |
| Erfassung der gesamten Arbeitszeit | Beginn, Ende und Dauer einschließlich Überstunden | BAG, 13.09.2022 – 1 ABR 22/21 |
| Aufbewahrung | mindestens 2 Jahre | § 16 Abs. 2 ArbZG |
| Bußgeld bei Aufzeichnungsverstößen | bis 30.000 € | § 22 ArbZG |
Der Referentenentwurf vom 18. Juni 2026 – derzeit ein Entwurf in der Verbändeanhörung, kein geltendes Gesetz – würde den Ausgleichszeitraum von sechs auf vier Monate verkürzen. Damit müsste Mehrarbeit schneller ausgeglichen werden; ohne fortlaufend geführtes Konto wäre dieser gleitende Durchschnitt kaum nachweisbar. Alle Einzelheiten der Reform behandelt unser Beitrag zum Referentenentwurf 2026.
Wie funktioniert der Ausgleich über ein Arbeitszeitkonto?
Ein Arbeitszeitkonto stellt geleistete Ist-Stunden der vertraglichen Soll-Arbeitszeit gegenüber und verbucht die Differenz als Plus- oder Minusstunden. Der Ausgleich läuft dann über zwei Wege: Freizeitausgleich – angesparte Stunden werden durch freie Zeit abgebaut – oder Auszahlung nach den Regeln des Arbeits- oder Tarifvertrags. Digitale Systeme führen das Konto automatisch aus den gestempelten Zeiten und zeigen Beschäftigten ihren Saldo in Echtzeit; hinterlegte Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit fließen in die Auswertung für die Lohnabrechnung ein. Das vermeidet den klassischen Streit am Monatsende, weil die Zahl feststeht, bevor sie strittig werden kann. Die rechtlichen Rahmenwerte erklärt unsere Seite zum Arbeitszeitgesetz.
Wie berechnet man Überstunden in Excel?
Überstunden lassen sich in Excel mit der Formel =MAX(0;E2-8) berechnen, die je Arbeitstag nur die über acht Stunden hinausgehende Zeit ausweist – genau die Größe, die § 16 Abs. 2 ArbZG aufgezeichnet sehen will. Ihre Grenze erreicht die Tabelle beim gleitenden Ausgleich: Ob der Sechs-Monats-Durchschnitt von acht Stunden werktäglich eingehalten wird, müsste fortlaufend über wechselnde Zeiträume gerechnet werden – in der Praxis eine häufige Fehlerquelle. Wie weit Excel trägt und wann der Umstieg sinnvoll ist, zeigt unser Excel-Ratgeber.
Welche Fehler passieren bei der Überstunden-Erfassung am häufigsten?
Am häufigsten scheitert die Erfassung an drei Punkten: pauschal notierten Zeiten, ignorierten Minusstunden und einem fehlenden Korrekturprozess.
- Nur „runde" Zeiten notieren: Pauschale Wochenwerte oder geschätzte Nachträge erfüllen die Anforderungen nicht – der EuGH verlangt ein objektives und verlässliches System, erfasst werden Beginn, Ende und Dauer je Arbeitstag.
- Minusstunden ignorieren: Ein Konto funktioniert nur, wenn auch kürzere Tage verbucht werden. Sonst wächst der Saldo einseitig und verliert als Nachweis an Glaubwürdigkeit.
- Kein Korrekturprozess: Vergessene Stempelungen sind Alltag. Nachträge müssen möglich sein, aber nachvollziehbar – mit Datum, Bearbeiter und Freigabe. Papierlisten leisten das kaum, Apps protokollieren automatisch.
Werkzeug-Beispiel: Aplano berechnet Überstunden und Arbeitszeitkonten automatisch aus den erfassten Zeiten, lässt Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit hinterlegen und weist auf Konflikte mit den Pausen- und Ruhezeitregeln des Arbeitszeitgesetzes hin. Beschäftigte sehen ihren Saldo jederzeit in der App (Stand Juli 2026).
Weiterlesen im Blog: Pausen und Ruhezeiten: Was das ArbZG konkret verlangt
Häufige Fragen
Müssen Überstunden immer dokumentiert werden?
Wie viele Überstunden sind überhaupt erlaubt?
Wie weise ich Überstunden im Streitfall nach?
Über die Autorin: Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.
Quellen & weiterführende Links
- Arbeitszeitgesetz, §§ 3, 6, 16, 22 im Volltext: gesetze-im-internet.de
- BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21: bundesarbeitsgericht.de
- Haufe – Folgen fehlender Arbeitszeiterfassung (Beweisnachteile im Überstundenprozess): haufe.de
- Referentenentwurf ArbZG (BMAS, 18.06.2026), Einordnung: gleisslutz.com